... Ernstfall mit Umleitungsempfehlung
Der Vermieter macht ernst: Vor Ihnen liegt die Räumungsklage. Hüten Sie sich vor Panik. Sie können sich wehren.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht darf seine Entscheidung über die Klage an sich nur an den Gründen orientieren, die im Kündigungsschreiben genannt sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen können dort nicht genannte Gründe erst im Prozess nachgeliefert werden.
Bei unberechtigter Kündigung ergeht ein Urteil zu Ihren Gunsten und Sie können in der Wohnung bleiben.
Überzeugt dagegen Ihr Vermieter mit seiner Argumentation das Gericht, ist trotzdem noch nicht alles für Sie verloren. Haben Sie nämlich Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt, prüft jetzt das Gericht die Härtefallregelung.
Die Abwägung
Allein durch die Anerkennung eines Härtegrundes haben Sie kein Wohnrecht auf Lebenszeit. Das Gericht wird im Räumungsverfahren Ihre Interessen als Mieter denen Ihres Vermieters am Auszug gegenüberstellen. Ist der Richter der Ansicht, dass die Kündigungsgründe Ihres Vermieters schwerer wiegen als Ihr Widerspruch, werden Sie ausziehen müssen. Lässt er sich umgekehrt von Ihren Motiven überzeugen, dürfen Sie - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - in der Wohnung bleiben.
Tipp
Hat Ihr Vermieter Sie nicht auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen? Dann bleibt Ihnen noch die Möglichkeit des Widerspruchs im ersten Gerichtstermin des Räumungsverfahrens.
Einstweilige Verfügung
Nach der Mietrechtsreform vom 01.05.2013 gibt es für den Vermieter auch die Möglichkeit, die Räumung der Wohnung im einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen.
Wenn im Räumungsprozess über die Mietzahlungen gestritten wird, die zur Kündigung geführt haben, kann das Gericht anordnen, dass der Mieter Sicherheit für die Mietzahlungen leistet. Wenn der Mieter das dann nicht macht, kann die Räumung per einstweiliger Verfügung angeordnet werden. Ein Rechtsmittel dagegen hat aber keine aufschiebende Wirkung, so dass der Mieter zumindest zunächst ausziehen muss. Höchstens der allgemeine Räumungsschutz kann hier noch helfen.
Wichtige Vorschriften
§ 546a BGB Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 93 b ZPO Kosten bei Räumungsklagen
§ 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
§ 259 ZPO Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
§ 283a ZPO Sicherungsanordnung
§ 940a ZPO Räumung von Wohnraum