Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisende".
Mit dem Reiseveranstalter wird ein Reisevertrag, mit dem Reisebüro ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.
Die Erklärung muss so rechtzeitig vor Beginn der Reise erfolgen, dass der Reiseveranstalter etwaige Widerspruchsgründe noch prüfen kann.
0800 3746-555 gebührenfrei