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Reisekataloge

Reisevertrag

5.03.2019

... individuell planen oder pauschal reisen

Der Reisevertrag kommt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter zustande. Der Gesetzgeber macht dabei eine ganz wichtige Unterscheidung: Die reiserechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lassen sich ausschließlich auf die Pauschalreise anwenden, nicht dagegen auf eine Individualreise.

Der Reisevertrag

 

ReisevertragEin Vertrag erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme.

Nun sind die "Angebote" in Reisekatalogen keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes" (für die Lateiner unter Ihnen "invitatio ad offerendum"). Das Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Es wird dann für den Reiseveranstalter (nicht für Sie als Kunden!) tätig und nimmt das Angebot entgegen. Daran sind Sie zunächst gebunden. Der Veranstalter sollte sich innerhalb von etwa zwei Wochen bei Ihnen melden. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters. Erst jetzt ist auch dieser gebunden.

Wichtige Vorschriften

§ 651 a BGB

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Tags: Reiserecht

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