Flugzeugpfändung für 600 Euro Entschädigung? In Österreich rückte der Gerichtsvollzieher an....
Ein Fluggast wurde 22 Stunden zu spät von Wien nach Kuba befördert. Der Grund war ein technischer Defekt. Daraufhin machte er seinen Anspruch von 600 Euro auf Entschädigung im Mahnverfahren gegen die Fluggesellschaft geltend. Die Fluggesellschaft zahlte trotz eindeutiger Rechtslage und Titel aus unerklärlichen Gründen nicht.
Als der Fluggast nicht mehr weiter wusste, beauftragte er den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung. Der Gerichtsvollzieher kam zum Flughafen Salzburg, um ein Flugzeug der Fluggesellschaft zu pfänden. Die Mitarbeiter reagierten sofort. Sie alarmierten die zuständigen Kollegen. Die Fluggesellschaft beglich die Summe noch am Flughafen. Das zu pfändende Flugzeug konnte noch starten. So blieben die Fluggäste in Salzburg von einer erheblichen Flugverspätung verschont.