Mit Plakette in die Umweltzone
Bereits seit 2008 gibt es in vielen Städten Umweltzonen.
Möglich macht dies die Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. BImSchV) oder kurz: "die Plakettenverordnung".
Die Plakettenverordnung regelt die Zuordnung von Kraftfahrzeugen in bestimmte (insgesamt 4) Schadstoffgruppen entsprechend ihres Partikelausstoßes. Die Kennzeichnung erfolgt durch verschiedenfarbige Plaketten:
- Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Dabei gilt: je geringer der Schadstoffausstoß, desto höher die Schadstoffgruppe.
Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet.
Der Schadstoffausstoß dieser Gruppe überschreitet den gegenwärtigen, zugelassenen Stickstoffoxidwert, weshalb Fahrzeuge, die dieser Gruppe angehören, nicht in Umweltzonen fahren dürfen.
Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugehört, bestimmt sich nach dem Emissionsschlüssel, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I an 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 zu finden ist.
Bei Zulassung vor dem 1.10.2005 steht der Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein an 5. und 6. Stelle des Feldes "Schlüsselnummern zu 1".
Bemerkenswert
Am 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Nach derzeitigem Stand werden Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 wohl zunächst nicht betroffen sein. Ältere Fahrzeuge mit Abgasnormen Euro 4 oder 5 werden sich jedoch auf lange Sicht Gedanken machen müssen.
Ein Fahrverbot wird sicher nicht über Nacht eingeführt werden. Zumal dies mit einigen praktischen Veränderungen verbunden ist. Ein einheitliches Verbotsschild gibt es derzeit in Deutschland nicht. Die blaue Plakette, mit der Autos mit geringem Stickoxidausstoß gekennzeichnet werden können, ist noch keine beschlossene Sache. Ohne Kennzeichnung wird es für die Ordnungshüter allerdings faktisch unmöglich, Fahrverbote tatsächlich durchzusetzen. Solange keine einheitliche Kennzeichnung vorhanden ist, müsste immer der Blick in den Fahrzeugschein erfolgen.
Was sind Umweltzonen?
Umweltzonen sind durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet.
Freie Fahrt in einer Umweltzone haben Sie nur, wenn Sie die auf dem Zusatzschild abgebildete Feinstaubplakette haben.
Ansonsten besteht in der Umweltzone ein Fahrverbot.
Zu alt für die Plakette? - Dürfen Oldtimer in Umweltzonen fahren?
Ja.
Oldtimer gemäß Paragraf 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ein Kennzeichen nach Paragraf 9 Abs. 1 (sog. "H"-Kennzeichen) oder Paragraf 17 FZV ("07"-Kennzeichen) führen, sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.
Oldtimer im Sinne der Vorschrift des Paragraf 2 Nr. 22 FZV sind: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Ebenso sind Motorräder, Arbeitsmaschinen, Behindertenfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten ausgestattet sind, vom Fahrverbot ausgenommen.
Punkten mit Plakette
Übrigens: Wenn Sie ohne oder mit der falschen Plakette in die Umweltzone fahren, drohen Ihnen ein Bußgeld. Ein Punkt in Flensburg wird seit der Punktereform aber nicht mehr eingetragen.
Dennoch: Punkten Sie lieber für die Umwelt - mit Plakette!
Abschied vom geliebten Fahrzeug oder: Nachrüsten möglich?
Ihr Fahrzeug hat zurzeit keine Feinstaubplakette?
Nicht immer kommt dies einem Neuwagenkauf gleich. In einigen Fällen ist auch eine Nachrüstung Ihres alten Fahrzeuges möglich - durch den Einbau eines Rußpartikelfilters oder eines geregelten Katalysators.
Bitte beachten Sie aber, dass die EG-Abgasrichtlinie 91/441/EWG erfüllt wird und Ihr Fahrzeug mindestens die Emissionsnummer "14" im Fahrzeugschein erhält. Dies muss im Fahrzeugschein auch eingetragen werden.
Nur dann erhalten sie auch für Ihr altes Fahrzeug die wichtige Feinstaubplakette!