Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Rettungsmaßnahme".
Erst, wenn die Unfallstelle abgesichert ist. Ungesicherte Unfallstellen werden nämlich zu gefährlichen Fallen für nachfolgende Kraftfahrer und für Sie als Hilfeleistenden selbst. Es ist möglich, dass Sie als Pannenhelfer durch den nachfolgenden Verkehr verletzt werden, weil Sie die Unfallstelle nicht abgesichert haben. Ggfs. kann Ihnen daher wegen Ihres Mitverschuldens ein Teil Ihres Schadensersatzanspruches gegen Ihren Schädiger aberkannt werden. Denken Sie also daran: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, um sich und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu schützen!
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ist Ihr Pflichtteilnahme am "Erste Hilfe-Kurs" für die Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis schon einige Zeit her oder Sie fühlen sich unsicher, dann machen Sie einen Auffrischungskurs! Auch Sie wären in der Situation des Unfallopfers froh, wenn Ihnen jemand zur Seite steht, der weiß, was er tut!
0800 3746-555 gebührenfrei