Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Totalschaden".
Die Reparatur ist zwar möglich, aber entweder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder für Sie unzumutbar. Dann spricht man von einem "unechten" Totalschaden - mit der Folge, dass die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs wirtschaftlicher oder angemessener ist.
Sie können die Kosten für ein neues Auto verlangen. Diese Abrechnungsmethode nennt man auch Abrechnung auf Neuwagenbasis. Dies können Sie aber nur verlangen, wenn: - das Auto nicht älter als etwa zwei Monate ist - es eine Laufleistung von weniger als 1000 km hat - erhebliche Beschädigungen vorliegen, die noch Schönheitsfehler oder Sicherheitsrisiken trotz Reparatur bergen.
Der Geschädigte darf nur dann nach dieser Methode abrechnen, wenn er tatsächlich einen neuen Wagen erwirbt!
0800 3746-555 gebührenfrei